
I. Der Ausschuss entscheidet
soweit nicht die Zuständigkeit einer anderen Behörde, eines anderen Trägers oder eines anderen Ausschusses gegeben ist,
a) über die Arbeitsplanung und Grundsatzplanung für die kommunale Sozial-, Demografie- und Gesundheitspolitik im Rahmen der Haushaltsmittel,
b) über die Bereiche der Sozialen Hilfen,
c) über Fragen der Gesundheitsvorsorge und -fürsorge und die Umsetzung der Ergebnisse der Gesundheitskonferenz nach deren Einrichtung,
d) über Maßnahmen im kommunalen Bereich, die dienlich sind, Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohten Menschen die Selbstbestimmung und gleichberechtigten Teilhabe am Leben der Kommune/Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder entgegen zu wirken.
II. Der Ausschuss berät
a) über aktuelle Tendenzen sämtlicher sektoraler Entwicklungsplanungen,
b) über Angelegenheiten der Stadtentwicklungsplanung,
c) über Stellungnahmen zu externen (übergeordneten Entwicklungsplanungen) Planungsverfahren mit stadtpolitischer Bedeutung,
d) über die für den demografischen Wandel relevanten Maßnahmen im kommunalen Bereich,
e) über die Budgets der Fachbereiche Demografische Entwicklung und Soziale Hilfen.
