Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport

Aufgabenbereich Schulen

Der Ausschuss berät

a) über alle Schulangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, insbesondere über die Schulentwicklungsplanung,
b) über die Aufstellung von Raumprogrammen für Schulgebäude,
c) über Planungs- und Baumaßnahmen, die den schulischen Bereich betreffen,
d) über Themen, die die schulische Inklusion betreffen.

Aufgabenbereich Kultur

I. Der Ausschuss entscheidet

in der Regel über die laufenden Zuschussmaßnahmen an kulturelle Organisationen im Rahmen des Haushaltsplanes.

II. Der Ausschuss berät

a) über alle kulturellen Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung,
b) über Angelegenheiten, die die städtische Musikschule betreffen.

Aufgabenbereich Sport

I. Der Ausschuss entscheidet

a) in der Regel über die Verteilung der Zuschüsse und Beihilfen an Sportvereine im Rahmen des Haushaltsplanes,
b) über die Vergabe von Hallenbelegungszeiten, soweit bei der Vergabe Differenzen auftreten,
c) über den Erlass von Sportförderungsrichtlinien.

II. Der Ausschuss berät

a) über Planungs- und Baumaßnahmen, die den sportlichen Bereich betreffen,
b) über Grundsatzfragen der Sportförderung.

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