Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Tourismus

I. Der Ausschuss entscheidet

a) über Maßnahmen und Projekte des Stadtmarketings,
b) über Grundstücksangelegenheiten für Gewerbebetriebe bis zu einer Wertgrenze von 500.000,00 €,
c) über Tourismusentwicklung und hierauf gerichtete Maßnahmen.

II. Der Ausschuss berät

a) über die Betreuung der ortsansässigen Unternehmen,
b) über alle wirtschaftsfördernden Maßnahmen, insbesondere die An- und Umsiedlung von Gewerbebetrieben.

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