
I. Der Ausschuss entscheidet
a) über Maßnahmen und Projekte des Stadtmarketings,
b) über Grundstücksangelegenheiten für Gewerbebetriebe bis zu einer Wertgrenze von 500.000,00 €,
c) über Tourismusentwicklung und hierauf gerichtete Maßnahmen.
II. Der Ausschuss berät
a) über die Betreuung der ortsansässigen Unternehmen,
b) über alle wirtschaftsfördernden Maßnahmen, insbesondere die An- und Umsiedlung von Gewerbebetrieben.
