Ausschuss für Umwelt und Klima

I. Der Ausschuss entscheidet

a) über die Planung von Maßnahmen für Gewässer und Konzepte für die Gewässerunterhaltung,
b) über die Planung städtischer Grünanlagen, Forsten und Straßenbegleitgrün.

II. Der Ausschuss berät

a) über Konzepte zum Klimaschutz,
b) über Konzepte zur Abwasser- und Abfallwirtschaft,
c) über Umweltbelange, insbesondere zur Luftreinhaltung, zum Klima-, Lärm-, Gewässer- und Bodenschutz, bei der Bauleit- und Fachplanung (z.B. Landschaftsplanung, Landschaftsschutz, Nahverkehrs- und Energieversorgung),
d) über grundlegende Fragen des Natur- und Baumschutzes,
e) über die Erfassung, Gestaltung und Erhaltung von Biotopen,
f) über Maßnahmen zur Steigerung des Umweltbewusstseins.

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